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Frau Annika G.: "Ich denke, nach 3 Vorfällen innerhalb einer Reise wäre eine Schadenersatzregulierung angemessen." AirlineTest.com erhielt eine Beschwerde von Frau Annika G. über Flüge mit Iberia: Berlin - Madrid - Miami - Cancun und zurück. Wir wandten uns an die Iberia, mit der Bitte, ein Statement zu diesem Vorgang abzugeben.
Beschwerde von Frau Annika G. - über AirlineTest.com - an Iberia Flugnummer: IB 3549/IB 6122 - Flüge: Berlin-Cancun-Berlin Datum: 06.03.05/27.03.05
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund einiger erheblicher Probleme auf meiner letzten Reise nach Mexico möchte ich mich offiziell bei IBERIA beschweren und fordere (beruhend auf die Fluggastrechte- Verordnung der EU Nr. 261/2004, Abl. L46 vom 17.02.2004) Schadenersatz in Höhe der unten aufgeführten Kosten.
Erster Vorfall: Wie Sie beigefügter Rechnung entnehmen können, hätte ich am Sonntag um 11:00 Uhr (Flug: IB3549) in Madrid landen müssen. Aufgrund einer Zwischenlandung in Valencia landeten wir jedoch erst gegen 13:30 Uhr in Madrid, so dass ich meinen Anschlussflug nach Miami verpasste, von wo aus ich dann am Abend nach Cancun geflogen wäre, um am nächsten Tag meinen Spanisch- Sprachkurs in Playa del Carmen/Mexico zu beginnen. Da die Interkontinentalflüge jedoch nur einmal pro Tag von Madrid aus starten, konnte ich meine Weiterreise erst 21,5 h später antreten. Dadurch ging mir eine bereits bezahlte Übernachtung in Playa del Carmen einschließlich 6 (!) Unterrichtsstunden Spanisch verloren. Wie Sie beigefügter Kostenaufstellung entnehmen können, sind das Kosten von 93,50 Euro!!!
Zweiter Vorfall: Mein Gepäck kam erst 24 h nach mir in Cancun an. Da zwischen Berlin und Cancun 30 Grad Temperaturunterschied lagen, können Sie sich vorstellen, dass es mir nicht zuzumuten war, in Jeans und Pullover (Reisekleidung) zu verweilen, bis mein Gepäck nachgeliefert wird, so dass ich mir für umgerechnet ca. 23,- Euro ein behelfsmäßiges T-Shirt, flip-flops (Badelatschen) und Duschgel gekauft habe.
Dritter Vorfall: Auch auf dem Rückweg von Miami nach Madrid war die Maschine der IBERIA Airline nicht pünktlich, so dass ich auch hier meinen Anschlussflug nach Berlin verpasste. Statt 08:55 Uhr flog ich 15:55 Uhr (geplant: 15:35 Uhr, aber auch hier wieder Verspätung) nach Tegel. Ich hatte somit fast 7 h Aufenthalt auf dem Flughafen Madrid und selbst auf Anfrage bei IBERIA Bodenpersonal war es nicht möglich, wenigstens einen Gutschein für eine Mahlzeit oder ein Getränk zu bekommen, so dass ich mich selbst versorgen musste (auch im Hinblick darauf, dass man in der Maschine von Madrid nach Berlin ja auch keine Essen/Getränke bekommt). Ich finde dies unzumutbar. Hinzu kommt, dass das Englisch des Bodenpersonals sehr zu wünschen übrig läßt und es wirklich Verständigungsprobleme gibt, wenn man mehr als 3 Sätze Englisch spricht.
Warum werden Zeitpläne für Abflüge erstellt, wenn diese nicht eingehalten werden können? Es ist für mich unverständlich, wie man einem Fluggast (der nicht wenig für ein Flugticket bezahlt) zumuten kann, zwei mal auf einer Reise einen Anschlussflug zu verpassen? Das ist mir mit anderen Airlines erst einmal in 10 Jahren passiert, wo sich aber intensiv um Schadensausgleich bemüht wurde (Deutsche BA), was sehr lobenswert war. Ich hoffe, IBERIA steht seiner Konkurrenz hierin nicht nach.
Ich denke, nach 3 Vorfällen innerhalb einer Reise wäre eine Schadenersatzregelierung angemessen, denn sonst sehe ich für die Zukunft wirklich keinen Grund mehr, jemals wieder mit IBERIA zu fliegen und könnte diese Airline auch nicht an Freunde und Bekannte weiter empfehlen. Aber ich denke, bei einer renommierten Airline wie IBERIA wird sich ein Kompromiss finden, dass unten aufgeführte Kosten ausgeglichen werden.
entstandene Kosten:
93,50 Euro verpasster Spanischuntericht+1 Übernachtung 23,00 Euro behelfsmäßige Kleidung, da verspätetes Gepäck 09,70 Euro je 1 Mahlzeit/Getränk auf dem Flughafen Madrid wg. 7 h Aufenthalt 126,20 Euro
Mit der Bitte um baldige Erledigung und Rückmeldung verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen,
Annika G.

Madrid, den 14.07.2005
Sehr geehrte Frau G.
Wir danken Ihnen dafür, dass Sie sich an uns gewandt haben und bedauern die Unannehmlichkeiten, die während des Fluges IB 3549 am 06/03/2005 aufgetreten sind.
Verschiedene Faktoren, die sowohl von Iberia als auch von anderen Fluggesellschaften und den Behörden verschiedener Flughäfen abhängen, können das Tagesprogramm beeinträchtigen oder sogar zu Veränderungen der vorgesehenen Flugroute führen. Im Falle Ihres Fluges bringen wir Ihnen zur Kenntnis, dass die Zwischenlandung in Valencia technischen Gründen entsprachen, da diese zum tanken von Kerosin benütz worden war, was im Flughafen von Madrid nicht in einem bestimmten Zeitrahmen gewährleistet werden konnte. Die entsprechende Verspätung verursachte den Anschlussflug nach Miami nicht sicher stellen zu können.
Aufgrund der Infrastruktur und des internen Betriebs der verschiedenen Flughäfen legen die Fluggesellschaften zusammen mit den Flughafenbehörden Mindestzeiten für Flugverbindungen fest, um somit den Anschluss der Passagiere und ihres Gepäcks gewährleisten zu können.
An den Flughäfen von Madrid und Barcelona, diejenigen mit dem höchsten Volumen an Verbindungen in Spanien, sind 60 Minuten zur Durchführung dieses Anschlusses erforderlich.
Falls der Anschluss als nicht realisierbar betrachtet wird, ermöglichen wir Ihnen, je nach Verfügbarkeit anderer vorhandener Flüge, so schnell wie möglich an Ihr Reiseziel zu gelangen.
Wir bedauern die für Sie entstandenen Unannehmlichkeiten und bitten Sie dafür um Entschuldigung.
Bezüglich des Rückfluges IB6122 am 27/03/2005 informieren wir das Aufgrund diverser Verzögerungen auf den vorher zurückgelegten Routen Ihr Flug Verspätung in Bezug auf das vorgesehene Flugprogramm erlitt.
Ausgehend von der Vorhersage über die neue Abflugszeit und den anderen vorhandenen Flüge erlaubten wir Ihnen, so schnell wie möglich an Ihr Reiseziel zu gelangen.
Wann immer sich beim Abflug ein Zwischenfall ereignet, der zu Verspätung, Annullierung oder Umleitung der ursprünglichen Flugroute führt, teilen wir Ihnen regelmäßig die uns verfügbare Information über die Ursache und die vorgesehene Dauer der Verspätung mit und bieten Ihnen Dienstleistungen an, die der jeweiligen Situation angemessen sind, damit wir Ihren Bedürfnissen entgegenkommen können.
Es ist unser Anliegen, dass die von uns angebotenen Dienstleistungen die Unannehmlichkeiten, die für Sie infolge der Verspätung Ihres Abflugs entstanden sind, zu mindern. Aus diesem Grund haben wir Ihre Reklamation zur Kenntnisnahme an die Abteilung weitergeleitet, die für die Untervertragnahme dieser Dienstleistungen zuständig ist, damit gegebenenfalls korrigierende Maßnahmen getroffen werden, um Ihnen in Zukunft den von uns vorgesehenen Service anbieten zu können.
Wenn es sich um eine Verspätung von mehr als 5 Stunden handelt, die auf ein Verschulden des Transportunternehmens zurückzuführen ist, schreibt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates gemeinsame Regelungen für die Fluggesellschaften in Bezug auf Ausgleichsleistungen und Unterstützungsleistungen für Kunden im Fall von Nichtbeförderung vor, vorausgesetzt, dass der Passagier über eine bestätigte Reservierung und eine Einsteigekarte für besagten Flug verfügt.
Wir haben festgestellt, dass die Verspätungen auf außerordentliche Umständen zurückzuführen waren, die auch dann nicht hätten vermieden werden konnten, wenn sämtliche möglichen Maßnahmen getroffen worden wären, weshalb wir Sie leider darüber informieren müssen, dass Sie gemäß den Bestimmungen der gültigen Regelungen in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Ausgleichsleistung haben. Trotzdem ist es unser Anliegen Ihnen eine zufriedenstellende Antwort geben zu können, so das wir Sie bitten uns die Originalquittungen, der während der Wartezeit entstandenen Kosten, zuzusenden, um diese zu erstatten.
Wir möchten uns noch einmal bei Ihnen bedanken und verbleiben,
Mit freundlichen Grüßen,
Maria Antonia Ibanez Supervisor
Iberia Madrid Anmerkung AirlineTest.com: +++Am 05.04.05 sandten wir die Beschwerde an Iberia - die obenstehende Antwort erhielt Frau Annika G. erst Ende Juli 05 - nach ca. 3,5 Monaten+++
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