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Airlines Airlinestatements » Air France  |
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Unglaublich!!! Koffer "anbohren" am Airport Bogota el Dorado AirlineTest erhielt die Beschwerde von M. H. aus Kassel über einen Flug mit Air France: Bogota-Paris-Frankfurt - und wandte sich an die Air France, mit der Bitte, ein Statement zu diesem Vorgang abzugeben.
Beschwerde von Herrn M. H., aus Kassel - über AirlineTest.com - an die Air France Flugnummer: AF 423 Datum: 27.03.05 ab Bogota el Dorado Sehr geehrte Damen und Heren,
Ich möchte hier auf eine Ungeheuerlichkeit hinweisen, die ich schon mehrfach auf der Strecke Bogota-Paris-Frankfurt erlebt habe (immer mit Air France!). Da ich mehrfach im Jahr mit Air France diese Strecke fliege, ist mir schon öfters aufgefallen, dass mein Koffer (Hartschale) angebohrt wurde und dies wahrscheinlich von den kolumbianischen oder französischen Sicherheitbehörden auf der Suche nach Drogen! Am Montag den 28.03.2005 bei meiner Ankunft in FRA habe ich dies sofort gemeldet am Gepäckschalter von Air France in der Ankunftshalle und mir ist diesmal ein Schaden vün über 500 Euro entstanden, denn es wurden eine Reihe T-Shirts, Oberhemden, eine Lederjacke und eine Jeans komplett durchbohrt (den Umfang des Bohrers wurde ich auf 5 mm schätzen). Man sagte mir daraufhin, man müsste prüfen ob die Sachen geflickt werden können, Scherz der Woche! Wenn man ein Oberhemd das DIN A-4 zusammengelegt ist, durchbohrt, und es später anziehen will, hat man mindestens 4 bis 5 Löcher im Hemd und Air France spricht da von flicken! Außerdem stört mich, dass Air France so tut als hätten sie noch nie von dem Problem gehört, allein mir ist es auf den letzten fünf Flügen drei mal passiert! Da ich bei Air France Elite Status habe, werde ich auf keinen Fall irgendwelche Ausflüchte akzeptieren und mit meinem Anwalt auf mein Recht bestehen!
Mit freundlichen Grüßen
M. H., Kassel

...ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 05. April 2005. Nach Überprüfung des Vorgangs und anhand der uns vorliegenden Informationen, muss ich Ihnen heute mitteilen, dass wir keine Erstattung des von Herrn M. H. genannten Betrages vornehmen können.
Nach Rücksprache mit den entsprechenden Stellen ist davon auszugehen, dass der Schaden an diesem Gepäckstück durch die kolumbianischen Sicherheitsbehörden verursacht wurde. Die französischen Behörden führen eine solche Prozedur nicht durch. Des Weiteren bitten wir um Verständnis, dass gemäß den geltenden Bestimmungen des Montrealer Abkommens jeglicher Schaden durch die Vorlage entsprecher Belege nachgewiesen werden muss. Diese liegen uns im Falle von Herrn H. M. leider nicht vor, so dass wir ihm leider keine Barauszahlung anbieten können. Wir sind jedoch bereit, Herrn H. H. auf dem Wege der Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen Flug-Gutschein über 250 Euro anzubieten*.
Julia Lange Stellv. Presseleiterin Air France
* Anmerkung AirlineTest.com: +++Außerdem hat Herr M. H. einen neuen Samsonite Koffer erhalten+++
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