...ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 05. April 2005. Nach Überprüfung des Vorgangs und anhand der uns vorliegenden Informationen, muss ich Ihnen heute mitteilen, dass wir keine Erstattung des von Herrn M. H. genannten Betrages vornehmen können.
Nach Rücksprache mit den entsprechenden Stellen ist davon auszugehen, dass der Schaden an diesem Gepäckstück durch die kolumbianischen Sicherheitsbehörden verursacht wurde. Die französischen Behörden führen eine solche Prozedur nicht durch. Des Weiteren bitten wir um Verständnis, dass gemäß den geltenden Bestimmungen des Montrealer Abkommens jeglicher Schaden durch die Vorlage entsprecher Belege nachgewiesen werden muss. Diese liegen uns im Falle von Herrn H. M. leider nicht vor, so dass wir ihm leider keine Barauszahlung anbieten können.
Wir sind jedoch bereit, Herrn H. H. auf dem Wege der Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen Flug-Gutschein über 250 Euro anzubieten*.
Julia Lange
Stellv. Presseleiterin
Air France
* Anmerkung AirlineTest.com:
+++Außerdem hat Herr M. H. einen neuen Samsonite Koffer erhalten+++